 |
Honorar
Das Honorar für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke sowie die Bewertung von Rechten an Grundstücken (z.B. Erbbaugrundstücke, Wohnungsrechte, Wegerechte, etc.) richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung, die die Vertragsparteien bei Auftragserteilung im Rahmen der durch § 34 HOAI festgesetzten Mindest- und Höchstsätze treffen. Zwingende Grundlage für die Honorierung bildet der ermittelte Wert. Die Mindest- und Höchstsätze ergeben sich aus der Honorartafel zu § 34 HOAI. Zusätzlich sind Nebenkosten, Auslagen und die jeweils gültige Umsatzsteuer (voller Satz) in Rechnung zu stellen.
Das Mindesthonorar beträgt netto € 1.250,--.
Das Honorar für gutachterliche Stellungnahmen (z.B. zu einem Fremdgutachten, Standortanalyse, etc.) kann gemäß § 33 HOAI frei vereinbart werden. |
 |